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Verkehrskadetten in Bautzen
Das PLUS für Ihre SICHERHEIT im Straßenverkehr.
 

Die Kreisverkehrswacht Bautzen e.V. hat sich als gemeinnütziger Verein die Aufgabe gestellt, die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen. Dazu wollen wir die verschiedensten Möglichkeiten nutzen:

Informationsveranstaltungen zur StVO (Verkehrsteilnehmerschulungen)
Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden
Nutzung von Schaukästen und Gemeindeblättern
Arbeit der Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereins und im Wohngebiet.

Wir müssen immer wieder feststellen, daß ein großer Nachholebedarf bei unseren Bürgern zu Fragen des Verkehrsrechts, zu Versicherungsfragen und anderen neuen Vorschriften (TÜV, ASU) besteht.

Hier sind wir besonders gefordert, durch unsere Mitglieder in den Kommunen durch Seminare wirksam zu werden.


Mehr Sicherheit im Straßenverkehr


Die Bundesregierung hat am 15. Februar 2001 ihr Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr vorgestellt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, setzt sie folgende Prioritäten:

Das Verkehrsklima in Deutschland verbessern.
Die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen.
Die Unfallrisiken jüngerer Fahrer reduzieren.
Das Gefahrenpotential schwerer Nutzfahrzeuge mindern.
Die Verkehrssicherheit auf Landstraßen erhöhen.

Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Bundesregierung bisher auf den Weg gebracht:

Einführung der 0,5-Promille-Grenze,
Novellierung der StVO zum 1. Februar 2001,
Telefonieren im Kraftfahrzeug nur noch mit Freisprechanlage.

 
Sicherheitskragen
 
 
     

Sicherheitskragen:
Schnell drübergezogen und Kinder werden bei schlechten Witterungs-verhältnissen und Dunkelheit von vorne und hinten besser gesehen.

Weitere Infos:
Tel 01805/246810
oder www.jako-o.de

   
Schülerlotsen
 

Der Schülerlotsendienst ist eine unserer wichtigsten Aufgaben.

Der stetig zunehmende Straßenverkehr und eine steigende Zahl von Kinderunfällen machen Schülerlotsen heute unverzichtbar. Die wichtigste Aufgabe der Schülerlotsen ist es, jüngere und unerfahrene Mitschüler über die Straße zu führen und ihren Schulweg an gefährlichen Stellen zu sichern. Wo immer der Ruf nach Schülerlotsen laut wird, sollten Entscheidungsträger in Schulen, Kommunen oder bei der Polizei alles tun, um diese wichtige Einrichtung zu fördern.

Grundsätzlich gilt:
Schülerlotsen sind keine Polizisten. Sie dürfen weder Verstöße gegen StVO ahnden, noch regelnd in den fließenden Verkehr eingreifen.

Schülerlotsen müssen folgendes beachten:

nicht regelnd in den Verkehr eingreifen
zum Überqueren der Fahrbahn eine ausreichende Lücke abwarten
die Absicht, daß Schüler die Fahrbahn überqueren
wollen, durch die Winkerkelle rechtzeitig und
unmißverständlich bekannt geben
führen danach die Schüler möglichst in Gruppen über die Fahrbahn

Wir brauchen eine Menge Unterstützung, damit die Schulwege der jüngsten sicherer werden. Vorbildwirkung und äußeres Erscheinungsbild trägt zur Erfüllung der Aufgaben bei!
Alle, die in den Städten und Gemeinden Verantwortung tragen, bitten wir um Mitwirkung. Wir bemühen uns mit der Leitung von Mittelschulen auch Schüler ab 13 Jahren für die Schülerlotsentätigkeit zu gewinnen.

Zielgruppe:
Schüler vom 13. Lebensjahr an, die ihre jüngeren Mitschüler auf dem Schulweg vor den Gefahren des Straßenverkehrs schützen wollen. Gelegentlich wird diese Aufgabe auch von Erwachsenen übernommen. Sie werden dann auch als „Schulweghelfer" bzw. „Erwachsenenlotsen" bezeichnet.

Inhalt:
Die Lotsen verrichten ihren Dienst vor Schulbeginn und nach Schulende. Der Einsatz von Schülerlotsen erfolgt an ungesicherten Stellen (ohne Ampel und Zebrastreifen), kann aber auch an gesicherten Straßenstellen sinnvoll sein.

Die Einrichtunq neuer Schülerlotsen-Dienste kann von der Schulpflegschaft, der Schulleitung, der Schülermitverantwor-tung, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei oder der örtlichen Verkehrswacht vorgeschlagen werden.Vom Schülerlotsen wird erwartet, daß er die wichtigen Gesetze des Straßenverkehrs kennt.

Träger:
Der Schülerlotsendienst wird von der Deutschen Verkehrswacht betreut. Er wird finanziell vom Verband der Automobilindustrie (VDA) unterstützt. Unter den annähernd 50 000 Lotsen in der Bundesrepublik Deutschland sind auch Erwachsene freiwillig tätig.

Umsetzung:
Schülerlotsen verrichten ihren Dienst während des ganzen Jahres, und zwar anhand konkreter Einsatzpläne. Ihre Ausbildung übernehmen zumeist Polizeibeamte.

Die Aubildung der Schülerlotsen ist kostenlos. Das gilt auch für die Lotsenausrüstung.

Bei ihren Einsätzen sind die Schülerlotsen gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich werden alle Schülerlotsen von den jeweiligen Trägern, gelegentlich auch von den örtlichen Verkehrswachten, privat haftpflichtversichert.

 

Tipps für den Schulweg
 
 
8 Tipps für einen sichern Schulweg:
Eltern sollten den Schulweg immer gemeinsam mit den Kindern festlegen.
Das Schulwegtraining sollte rechtzeitig vor dem ersten Schultag beginnen. Die Eltern gehen den Weg mit den Kleinen gemeinsam ab.
Die Straße sollte immer nur an den sichersten Stellen überquert werden.
Auch bei wenig Verkehr: grundsätzlich erst an der Bordsteinkante anhalten und sich dann nach links, rechts und wieder links orientieren!
An Zebrastreifen müssen Schulanfänger erst Blickkontakt zu den Autofahrern aufnehmen.
Eltern sollten ihr Kind auch nach dem ersten Schultag noch beobachten, um festzustellen, ob es sich leicht ablenken läßt.
Kinder sollten im Straßenverkehr stets helle Kleidung tragen. Ein Schulranzen aus reflektierendem Material bringt zusätzliche Sicherheit.
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, sollten sie nur in einem zugelassenen Rückhaltesystem transportieren.
   
Geschwindigkeitsmessung
 

Mehr Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsanzeigesysteme.

Visuelle Geschwindigkeitsanzeigesysteme sind relativ neue Systeme der Verkehrstechnik, auch wenn ihr bekanntester Vertreter,die Lichtzeichenanlage (Verkehrsampel), bereits seit Jahrzehnten etabliert ist. Wie auch die auf Bundesautobahnen (BAB) installierten leuchtenden Geschwindigkeitszeichen (Telematik) dienen Geschwindigkeitsanzeigesysteme zur Unfallvermeidung bzw. Verringerung von Unfallfolgen durch geringere Fahr- und Aufprallgeschwindigkeiten; wobei jedoch die Telematiksysteme auf BAB zusätzlich der Verkehrslenkung dienen eine Geschwindigkeitsanzeigegerät sich besonders im kommunalen Bereich von Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie vor Schulen und Kindergärten. Die Wirkungsweise eines solchen Systems hat folgende Vorteile:

Dem Fahrzeugführer wird seine Geschwindigkeit „vor Augen geführt" und zudem quasi „veröffentlicht". Dadurch entsteht beim überwiegenden Teil der Fahrer ein psychologischer Druck, der zur Reduzierung der aktuellen Fahrgeschwindigkeit führt.

Die Anwohner können die Fahrgeschwindigkeiten objektiv überprüfen und eventuell bekannte "Schnellfahrer", soweit es sich um Ziel- und Quellverkehr handelt, persönlich ansprechen.

Die Kommunalverwaltung, die den Bürgerbeschwerden über zu hohe Geschwindigkeit oft hilflos gegenübersteht, erhält ein probates Reaktionsmittel, mit dem sie "psychologisch betrachtet" die Kontrollfunktion den Anwohnern überträgt. Auch besteht die Möglichkeit Geschwindigkeiten zu speichern und statistisch auszuwerten. Die Kreisverkehrswacht Bautzen e.V. benutzt bereits eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für ihre Verkehrssicherheitsarbeit vor Ort.

Die Kreisverkehrswacht ist mit dem Geschwindigkeitsmessgerät im gesamten Landkreis im Einsatz; vor Schulen oder auf Hinweise von Bürgern oder Bürgerpolizisten. Der Einsatz kann aber auch von Gemeinden kostenlos angefordert werden.

Geplant ist eine gemeinsame Aktion mit der Polizei, bei der Temposünder, die nach dem Hinweis zur Selbstkontrolle wieder Gas geben, zur Kasse gebeten werden. Hier wird sich zeigen wieviel die Fahrzeugfahrer aus dem Hinweis zur Selbstkontrolle gelernt haben.

 
...Sie fahren...
 
Wir bieten allen Schulen, Gemeinden sowie Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit zur Nutzung dieses Meßgerätes, welches wir zur Verbesserung der Verkehrserziehung beschafft haben, an. Wir möchten möglichst viele Verkehrsteilnehmer damit die Überprüfung ihres eigenen Fahrgefühles ermöglichen sowie die Selbsteinschätzung, wieviel km/h liege ich unter der zugelassenen Geschwindigkeit oder darüber. Es handelt sich um eine erzieherische Maßnahme und nicht um Messungen, welche erfaßt, geahndet oder gemaßregelt werden. 

 
   
   
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